de.wikipedia.org/wiki/Amtsblatt
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Wiener Zeitung, Amtsblatt der Republik Österreich
Das ist veraltet: Die „Wiener Zeitung“ ist seit dem 1. Juli 2023 nicht mehr das amtliche Veröffentlichungsmedium der Republik Österreich.
Full reasoning
Die Aussage ist nicht mehr aktuell. Nach den offiziellen Informationen der Republik Österreich wurde das frühere „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ durch die Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (evi.gv.at) ersetzt.
Auf der offiziellen FAQ von evi.gv.at steht ausdrücklich:
- Das frühere „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ wurde abgelöst und ist seit dem 1. Juli 2023 durch evi.gv.at ersetzt.
- Das „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ erschien bis zum 30. Juni 2023 als Teil der „Wiener Zeitung“ und war bis zu diesem Zeitpunkt das Publikationsmedium der Republik Österreich für amtliche Verlautbarungen.
- Seit 1. Juli 2023 müssen die entsprechenden gesetzlich vorgeschriebenen Verlautbarungen auf evi.gv.at veröffentlicht werden.
Damit ist die Bezeichnung der Wiener Zeitung als heutiges „Amtsblatt der Republik Österreich“ sachlich falsch bzw. jedenfalls veraltet. Seit Juli 2023 übernimmt diese Funktion die staatliche Plattform evi.gv.at.
1 source
- evi.gv.at | Allgemeines zu evi.gv.at - Hilfe & FAQ
„EVI“ ist die Abkürzung für die „Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform“ des Bundes. Diese Plattform hat das frühere „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ abgelöst und ist seit dem 1. Juli 2023 unter evi.gv.at erreichbar. ... Das „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ erschien bis zum 30. Juni 2023 ... und war bis zu diesem Zeitpunkt ... das ... Publikationsmedium der Republik Österreich. Seit dem 1. Juli 2023 müssen ... Verlautbarungen ... stattdessen auf evi.gv.at erfolgen.
des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information
Das ist veraltet: Das DIMDI gibt es als eigenständige Bundesbehörde seit Mai 2020 nicht mehr.
Full reasoning
Diese Angabe ist sachlich überholt. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) wurde im Mai 2020 in das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingegliedert und besteht seitdem nicht mehr als eigenständiges Bundesinstitut.
Das belegt die offizielle Geschichtsseite des BfArM ausdrücklich. Außerdem nennt die aktuelle Informationsseite des Robert Koch-Instituts zum Bundesgesundheitsblatt die heutigen Herausgeber: BfArM, Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) und Robert Koch-Institut (RKI). Das DIMDI wird dort nicht mehr als Herausgeber genannt.
Damit ist die Aussage, das Bundesgesundheitsblatt enthalte Bekanntmachungen des DIMDI, in der Gegenwartsform falsch.
2 sources
- BfArM - Geschichte des ehemaligen DIMDI
„Im Mai 2020 wurde das DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) in das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingegliedert.“
- RKI - Bundesgesundheitsblatt
„Die Herausgeber sind das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) und das Robert Koch-Institut (RKI).“
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Das ist veraltet: Die BZgA wurde am 13. Februar 2025 in „Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)“ umbenannt.
Full reasoning
Diese Bezeichnung ist nicht mehr aktuell. Das Bundesgesundheitsministerium teilt mit, dass die bisherige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) seit dem 13. Februar 2025 den neuen Namen Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) trägt.
Passend dazu nennt die aktuelle Seite des Robert Koch-Instituts zum Bundesgesundheitsblatt als Herausgeber BfArM, PEI, BIÖG und RKI. Die BZgA wird dort nicht mehr unter diesem Namen geführt.
Damit ist die Aussage in der Gegenwartsform veraltet.
2 sources
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) | BMG
„Seit dem 13. Februar 2025 hat die bisherige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einen neuen Namen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG).“
- RKI - Bundesgesundheitsblatt
„Die Herausgeber sind das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) und das Robert Koch-Institut (RKI).“