de.wikipedia.org/wiki/Konsistorium
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Mitglieder sind die vier Pröpste der vier Sprengel, der geschäftsführende Kirchenrat und sechs Laienkirchenräte.
Die Zusammensetzung ist falsch. Die SELK gibt aktuell neun Mitglieder an: den Bischof, vier Pröpste und vier Kirchenrätinnen/-räte — nicht den geschäftsführenden Kirchenrat plus sechs Laienkirchenräte.
Full reasoning
Die offizielle SELK-Seite zur Kirchenleitung widerspricht der angegebenen Zahl ausdrücklich: Dort heißt es, die Kirchenleitung „besteht derzeit aus neun Mitgliedern“. Auf derselben Seite werden diese neun Personen einzeln aufgeführt: 1 Bischof, 4 Pröpste, 1 geschäftsführender Kirchenrat und 3 weitere Kirchenrätinnen/-räte. Das ergibt 4 nichtordinierte Kirchenleitungsmitglieder, nicht 7 ("geschäftsführender Kirchenrat und sechs Laienkirchenräte").
Auch die SELK-Seite „Strukturen und Zahlen“ bestätigt die Struktur grundsätzlich: Die Kirchenleitung besteht aus dem Bischof, den Pröpsten und den von der Kirchensynode gewählten Kirchenräten und Kirchenrätinnen; außerdem heißt es dort, abgesehen vom Bischof entspricht die Anzahl der Nichtordinierten der der Ordinierten. Bei vier Pröpsten bedeutet das vier nichtordinierte Mitglieder in der Kirchenleitung, nicht sieben.
Die im Artikel genannte aktuelle Zusammensetzung der SELK-Kirchenleitung ist daher sachlich falsch.
2 sources
- Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche | SELK - Kirchenleitung
Die Kirchenleitung der SELK besteht derzeit aus neun Mitgliedern. Neben Ordinierten (Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. sowie vier Pröpsten) sind auch Laien (Kirchenrätinnen und -räte) in dem Leitungsgremium vertreten.
- Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche | SELK - Strukturen und Zahlen
Die Kirchenleitung besteht aus dem Bischof, den Pröpsten und den von der Kirchensynode gewählten Kirchenräten und Kirchenrätinnen. ... Abgesehen vom Bischof entspricht die Anzahl der Nichtordinierten der der Ordinierten.
Mit den Organischen Artikeln entstanden im Französischen Kaiserreich und einigen abhängigen Gebieten (Batavische Republik, Königreich Westphalen) ab 1808 auch israelitische Konsistorien
Die Datierung ist anachronistisch: 1808 gab es keine Batavische Republik mehr. Sie endete 1806 und wurde durch das Königreich Holland ersetzt.
Full reasoning
Die Aussage verbindet die Batavische Republik mit Entwicklungen „ab 1808“. Das ist chronologisch falsch, weil die Batavische Republik zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr bestand.
Die niederländische Parlamentsgeschichte datiert die Batavische Republik/Bataafs-Franse Zeit mit eigenständiger niederländischer Herrschaft nur bis 1806 und führt danach ausdrücklich das „Koninkrijk Holland (1806–1810)“ als Nachfolgestaat an. Eine weitere Parlamentsseite nennt die Batavischen Parlamente 1798–1806. Damit ist klar: Wer für das Jahr 1808 ein abhängiges niederländisches Gebiet nennt, kann nicht mehr korrekt von der Batavischen Republik sprechen.
Wenn hier ein niederländischer Satellitenstaat für 1808 gemeint ist, wäre das Königreich Holland, nicht die Batavische Republik.
2 sources
- Bestuur in de Bataafs-Franse tijd (1795-1813) | Parlement.com
Tot 1806 was er sprake van een overwegend Nederlands bestuur ... daarna ... eerst onder koning Lodewijk Napoleon ... Het Koninkrijk Holland (1806-1810).
- Bataafse parlementen 1798-1806 | Parlement.com
Bataafse parlementen 1798-1806 ... In de periode 1796-1806 zijn er enkele 'parlementen' geweest.