de.wikipedia.org/wiki/Systemakkreditierung
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Überdies ist vor der Zulassung einer Hochschule zur Systemakkreditierung eine Mindestzahl an Programmen in Verfahren der Programmakkreditierung zu akkreditieren.
Das entspricht nicht mehr der geltenden Systemakkreditierung. Nach den aktuellen Vorgaben des Akkreditierungsrats muss bei der Erstakkreditierung grundsätzlich mindestens ein Studiengang das interne Qualitätsmanagementsystem durchlaufen haben – nicht eine Mindestzahl extern programmakkreditierter Studiengänge.
Full reasoning
Die Aussage beschreibt eine ältere Zulassungsvoraussetzung aus der Einführungsphase der Systemakkreditierung, nicht aber die heute geltenden Regeln.
Die aktuelle Verfahrensbeschreibung der Stiftung Akkreditierungsrat nennt als formale Anforderung für die Erstakkreditierung, dass die Agentur feststellt, ob mindestens ein Studiengang das interne QM-System der antragstellenden Hochschule durchlaufen hat. Dort ist gerade nicht von einer Mindestzahl extern programmakkreditierter Studiengänge als Zulassungsvoraussetzung die Rede.
Zusätzlich erläutert der Akkreditierungsrat in seiner FAQ zu § 23 Abs. 1 Nr. 3 MRVO ausdrücklich, dass bei einem Antrag auf erstmalige Systemakkreditierung "mindestens ein Studiengang das Qualitätsmanagementsystem durchlaufen" haben muss. Das widerspricht der im Artikel formulierten Gegenwartsbehauptung, wonach vor der Zulassung eine Mindestzahl an Programmen in Verfahren der Programmakkreditierung akkreditiert sein müsse.
Kurz: Die heutige Mindestanforderung betrifft das Durchlaufen des hochschulinternen QM-Systems durch mindestens einen Studiengang, nicht eine Mindestzahl externer Programmakkreditierungen.
2 sources
- Systemakkreditierung - Stiftung Akkreditierungsrat
Zur Bewertung der formalen Anforderungen der Systemakkreditierung muss die Agentur zudem bei der Erstakkreditierung feststellen, ob mindestens ein Studiengang das interne QM-System der antragstellenden Hochschule durchlaufen hat ...
- 19.09 Welche Besonderheiten sind in der System-Erstakkreditierung zu beachten? - Stiftung Akkreditierungsrat
Die in § 23 Abs. 1 Nr. 3 MRVO enthaltene Anforderung, dass bei einem Antrag auf erstmalige Systemakkreditierung „mindestens ein Studiengang das Qualitätsmanagementsystem durchlaufen“ haben muss ...
Technische Universität Kaiserslautern
Die Technische Universität Kaiserslautern existiert seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr als eigenständige Hochschule. Sie ging in der RPTU Kaiserslautern-Landau auf; der Akkreditierungsrat behandelt die frühere TUK nur noch als Teileinheit innerhalb der RPTU.
Full reasoning
Der Listeneintrag ist als eigenständige „systemakkreditierte Hochschule“ irreführend, weil die Technische Universität Kaiserslautern seit 1. Januar 2023 nicht mehr als separate Hochschule besteht.
Die offizielle Geschichtsseite der RPTU erklärt, dass seit dem 1. Januar 2023 die Universität in Kaiserslautern und die Universität in Landau gemeinsam die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) bilden.
Der Akkreditierungsrat bestätigt das auch im einschlägigen Beschluss: Die TUK und der Campus Landau wurden zur RPTU zusammengeschlossen; die RPTU tritt die Rechtsnachfolge der Technischen Universität Kaiserslautern an. Im selben Beschluss heißt es außerdem, dass das Qualitätsmanagementsystem der ehemaligen Technischen Universität Kaiserslautern als studienorganisatorische Teileinheit akkreditiert wird. Damit ist die frühere TUK nicht mehr als eigenständige Hochschule systemakkreditiert, sondern nur noch als Teil der RPTU-Struktur.
Deshalb ist die separate Nennung „Technische Universität Kaiserslautern“ in einer Liste systemakkreditierter Hochschulen sachlich überholt.
2 sources
- Beschluss des Akkreditierungsrates zur Systemakkreditierung (27.06.2023)
Die Technische Universität Kaiserslautern (TUK) und der Campus Landau der Universität Koblenz-Landau wurden ... zur Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) zusammengeschlossen. Die RPTU tritt die Rechtsnachfolge der Technischen Universität Kaiserslautern an.
- History and present of the RPTU - RPTU Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
The RPTU has existed since 2023 and emerged from the TU Kaiserslautern and the University in Landau. Since January 1, 2023, the University of Kaiserslautern and the University in Landau together form the University of Kaiserslautern-Landau (RPTU).