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Wikipedia June 18, 2026 at 10:43 PM

de.wikipedia.org/wiki/Vikariat_(evangelisch)

2 corrections found

1
Claim
schon kraft der Ordination des Pastors oder der Pastorin, der oder die die Ausbildung in der Gemeinde begleitet, das Abendmahl verwalten, trauen, taufen etc.
Correction

Die Formulierung benennt die Rechtsgrundlage falsch: Vikar*innen handeln nicht „kraft der Ordination“ ihrer Mentor*innen. Offizielle Kirchenquellen beschreiben stattdessen eine eigene Beauftragung/Erlaubnis für den Vorbereitungsdienst sowie Aufsicht und Verantwortung der Ausbilder.

Full reasoning

Die Aussage ist nicht schon deshalb richtig, weil Vikar*innen im Vikariat bestimmte Amtshandlungen ausüben dürfen; falsch ist der behauptete Rechtsgrund dafür.

Offizielle EKD-Regelungen sagen ausdrücklich, dass „Auftrag und Recht zur öffentlichen Ausübung dieses Amtes“ der Kirche Pfarrerinnen und Pfarrern mit der Ordination anvertraut werden. Die Ordinationsrechte sind also an die ordinierte Person gebunden; sie werden nicht einfach „kraft der Ordination“ einer begleitenden Pfarrperson auf den Vikar oder die Vikarin übertragen.

Für Vikarinnen nennen kirchliche Regelungen stattdessen eine eigene Erlaubnis und Beauftragung: Nach der rheinischen Vorlage zum Pfarrerausbildungsrecht erhalten Vikarinnen und Vikare „für die Dauer des Vorbereitungsdienstes … Erlaubnis und Auftrag“, unter „Anleitung und Verantwortung“ ihrer Mentorinnen und Seminarleitung zu predigen, zu taufen und Abendmahlsfeiern zu leiten. Das widerspricht direkt der Formulierung, die Befugnis folge schon aus der Ordination der ausbildenden Pfarrperson.

Auch die EKD-Orienta­tion zum Abendmahl beschreibt den Status von Vikar*innen anders: „Vikarinnen und Vikare feiern unter Aufsicht und in der Verantwortung ihrer Ausbilder.“

Kurz: Dass Vikar*innen in manchen Landeskirchen taufen oder Abendmahlsfeiern leiten dürfen, ist eine spezielle kirchliche Beauftragung unter Aufsicht, nicht eine Befugnis „kraft der Ordination“ des Lehrpfarrers oder der Lehrpfarrerin.

3 sources
  • Pfarrdienstgesetz der EKD (PfDG.EKD)

    § 1 Abs. 1: „Auftrag und Recht zur öffentlichen Ausübung dieses Amtes vertraut die Kirche Pfarrerinnen und Pfarrern mit der Ordination an.“

  • LS-Vorlage: Pfarrerausbildungsrecht

    § 11 Abs. 3: „Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes erhalten die Vikarinnen und Vikare Erlaubnis und Auftrag, im Rahmen ihrer Ausbildung unter Anleitung und Verantwortung der Mentorinnen oder Mentoren … zu predigen, zu taufen und Abendmahlsfeiern zu leiten …“

  • Das Abendmahl - EKD

    „Vikarinnen und Vikare feiern unter Aufsicht und in der Verantwortung ihrer Ausbilder.“

2
Claim
die mindestens ein Jahr dauernde Gemeindephase
Correction

Die genannte Mindestdauer ist zu hoch verallgemeinert. Im geltenden Pfarrausbildungsgesetz der UEK soll das Gemeindevikariat mindestens sechs Monate dauern, nicht mindestens ein Jahr.

Full reasoning

Die Aussage stellt eine allgemeine Mindestdauer auf („mindestens ein Jahr“). Das widerspricht dem geltenden Pfarrausbildungsgesetz der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK).

Dort heißt es in § 12 Abs. 2 ausdrücklich, dass das Gemeindevikariat „mindestens sechs Monate dauern soll“. Damit ist die im Artikel genannte Untergrenze von einem Jahr als allgemeine Regel nicht korrekt.

Die Seite sagt selbst zuvor, dass der zeitliche Ablauf des Vikariats von der jeweiligen Kirche oder Landeskirche geregelt wird. Gerade deshalb ist die anschließende pauschale Mindestangabe von „mindestens ein Jahr“ irreführend: In einer maßgeblichen aktuellen Kirchenrechtsquelle liegt die genannte Mindestdauer bei sechs Monaten.

1 source
  • Pfarrausbildungsgesetz (UEK)

    § 12 Abs. 2: „Während des Gemeindevikariats, das mindestens sechs Monate dauern soll, werden die Vikarinnen und Vikare geeigneten Pfarrerinnen oder Pfarrern als ihren Mentorinnen oder Mentoren zur Ausbildung zugewiesen.“

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