de.wikipedia.org/wiki/Brandanschlag_von_Solingen_(2024)
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im Januar 2022
Der weitere Brand im selben Gebäude, den die Anklage Daniel S. zuschrieb, datiert auf den 9. November 2022, nicht auf Januar 2022.
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Die Datierung Januar 2022 widerspricht den Gerichtsunterlagen zum Verfahren.
Die Pressemitteilung des Landgerichts Wuppertal zum Prozessauftakt nennt die weitere Brandlegung im selben Mehrfamilienhaus ausdrücklich mit Datum 09.11.2022. Auch andere Berichte zum Prozess, die diese Gerichtsangaben wiedergeben, sprechen von November 2022. Damit ist die Angabe Januar 2022 falsch.
3 sources
- +++ Prozessauftakt im Verfahren gegen den mutmaßlichen Brandstifter von Solingen +++
„Darüber hinaus werden dem Angeklagten zwei weitere Brandlegungen zur Last gelegt, die dieser am 09.11.2022 und 16.02.2024 begangen haben soll …“
- Prozessauftakt im Verfahren gegen Daniel S. den mutmaßlichen Brandstifter von Solingen
„… zwei weitere Brandlegungen zur Last gelegt, die dieser am 09.11.2022 und 16.02.2024 begangen haben soll …“
- Solingen: Höchststrafe für Daniel S. wegen vierfachem Feuermord
„Die Anklage legt Daniel S. auch noch zwei ältere Brandstiftungen zur Last - im November 2022 und im Februar 2024.“
Der zum Tatzeitpunkt 40‑jährige Daniel S.
Daniel S. war zum Tatzeitpunkt nicht 40 Jahre alt. Offizielle Unterlagen bezeichneten ihn im April 2024 als 39-jährigen Beschuldigten.
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Die Altersangabe 40 Jahre zum Tatzeitpunkt passt nicht zu den offiziellen Datums- und Altersangaben.
- Das nordrhein-westfälische Innenministerium bezeichnete Daniel S. in seinem schriftlichen Bericht vom April 2024 als „39-jährige[n] Beschuldigte[n]“.
- Die gerichtliche Mitteilung zum Prozessauftakt vom 8. Januar 2025 nannte ihn einen „heute 40-jährigen Solinger“.
Aus diesen amtlichen Angaben folgt: Zum Brand am 25. März 2024 war er noch nicht 40 Jahre alt. Die Formulierung im Artikel ist daher falsch.
2 sources
- +++ Prozessauftakt im Verfahren gegen den mutmaßlichen Brandstifter von Solingen +++
„… Anklage gegen einen heute 40-jährigen Solinger erhoben.“
- Ministerium des Innern NRW – Vorlage 18/2498
„Diese Person konnte als der nun tatverdächtige 39-jährige Beschuldigte aus Solingen identifiziert werden.“
bis 2023 selbst in dem betroffenen Haus gewohnt
Für die Behauptung „bis 2023“ gibt es Widerspruch aus amtlichen und gerichtsnahen Quellen. Offizielle Angaben verorten sein Mietverhältnis deutlich früher, spätestens 2022.
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Die Jahreszahl 2023 stimmt nicht mit den vorliegenden amtlichen und gerichtsnahen Angaben überein.
- Ein schriftlicher Bericht des nordrhein-westfälischen Innenministeriums zum Fall sagt, der Beschuldigte sei „bis Ende des Jahres 2021“ Mieter eines Hinterhauses des betroffenen Objekts gewesen.
- Berichte zum Verfahren, die die Gerichtsangaben wiedergeben, beschreiben ihn ebenfalls nur als früheren Mieter und datieren sein Wohnen dort bis 2022, nicht bis 2023.
Damit ist die Behauptung, er habe bis 2023 in dem betroffenen Haus gewohnt, durch die verfügbaren Quellen klar widerlegt.
3 sources
- Ministerium des Innern NRW – Vorlage 18/2498
„Der Beschuldigte war bis Ende des Jahres 2021 Mieter in einem Hinterhaus des vom Brand betroffenen Hauses.“
- Brandstiftung in Solingen: Daniel S. zu lebenslanger Haft verurteilt
„Daniel S., der bis 2022 im Hinterhaus des Brandobjekts gewohnt hatte …“
- Brandanschlag und Messertat in Solingen: War es derselbe Täter?
„Die Vermieterin des ausgebrannten Hauses erinnert sich an einen Streit mit einem ehemaligen Mieter aus dem Hinterhaus, sie hatte ihm Anfang 2022 gekündigt.“