de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCdner
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wurde in Mecklenburg 1753 durch Dekret von Herzog Christian Ludwig II. eingeführt.
Das Büdnerwesen existierte in Mecklenburg schon vor 1753. Das Edikt von 1753 regelte vielmehr die forcierte Ansiedlung von Büdnereien im Domanium, statt den Stand erst zu „einzuführen“.
Full reasoning
Die Datierung als erstmalige „Einführung“ im Jahr 1753 ist zu stark und durch regionale Quellen widerlegt.
- Die Landeshauptstadt Schwerin schreibt in ihrer Mueßer Dorfgeschichte, dass die herzogliche Regierung nach verschiedenen Büdneredikten von 1753, 1778, 1809, 1828 und 1838 die Ansiedlung regelte – und ausdrücklich: „In Mueß gab es recht früh die ersten Büdner. Bereits 1752 war der Zimmergeselle Niemann im Besitz einer Büdnerei.“ Wenn es in Mueß schon 1752 eine Büdnerei gab, kann der Büdnerstand in Mecklenburg nicht erst 1753 eingeführt worden sein.
- Eine weitere offizielle Schweriner Museumsseite beschreibt 1753 entsprechend vorsichtiger: „Forcierte Neuansiedlungen gab es erstmals ab 1753 ... das die Einrichtung von Büdnereien im Domanium regelte.“ Das spricht für ein Ansiedlungs- bzw. Regulierungsedikt, nicht für die erstmalige Entstehung des Berufs oder Standes.
- Zusätzlich zeigt das Deutsche Rechtswörterbuch, dass der Begriff „Büdner“ schon lange vor 1753 belegt ist (u. a. 1599 und 1638). Das allein belegt noch nicht Mecklenburg, stützt aber zusätzlich, dass 1753 keine generelle erstmalige „Einführung“ des Begriffs oder Standes war.
Damit ist die Formulierung „wurde in Mecklenburg 1753 ... eingeführt“ sachlich irreführend. Treffender wäre, dass 1753 ein Edikt zur Ansiedlung bzw. Regelung von Büdnereien im mecklenburgischen Domanium erlassen wurde.
3 sources
- Büdner - Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
Büdner ... Häusler, Besitzer einer kleinen Landstelle ... die büdner ... 1599 ... kottenere und bödenere 1638.
- Mueßer Dorfgeschichte - Landeshauptstadt Schwerin
Die herzogliche Regierung gestattete daher in ihrem Herrschaftsbereich nach verschiedenen Büdneredikten vom 1753, 1778, 1809, 1828 und 1838 die Ansiedlung ... In Mueß gab es recht früh die ersten Büdner. Bereits 1752 war der Zimmergeselle Niemann im Besitz einer Büdnerei.
- Ausstellungen - Landeshauptstadt Schwerin
Forcierte Neuansiedlungen gab es erstmals ab 1753 durch das Ansiedlungsedikt des Herzogs Christian Ludwig, das die Einrichtung von Büdnereien im Domanium regelte.