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Wikipedia May 12, 2026 at 02:06 PM

de.wikipedia.org/wiki/Heimvertrag

3 corrections found

1
Claim
über die Pflegenoten der Pflegeversicherung, die das Heim erhalten hat
Correction

Das WBVG verlangt hier heute keine Information über „Pflegenoten“. § 3 WBVG nennt stattdessen die veröffentlichten Ergebnisse von Qualitätsprüfungen.

Full reasoning

Die Aussage beschreibt die gesetzliche Vorabinformation unzutreffend. In der aktuellen Fassung von § 3 Abs. 2 Nr. 3 WBVG muss der Unternehmer über „die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen“ informieren, soweit diese veröffentlicht werden. Das Gesetz nennt gerade nicht mehr „Pflegenoten“.

Auch das Bundesgesundheitsministerium beschreibt das heutige System als Veröffentlichung von Qualitätsergebnissen für ambulante Dienste und stationäre Pflegeeinrichtungen. Die Formulierung im Artikel gibt deshalb eine veraltete Rechtslage wieder.

2 sources
  • § 3 WBVG - Einzelnorm

    Zur Information des Unternehmers über sein allgemeines Leistungsangebot gehört die Darstellung ... der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen, soweit sie nach § 115 Absatz 1a Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch oder nach landesrechtlichen Vorschriften zu veröffentlichen sind.

  • Veröffentlichung der Qualitätsergebnisse | BMG

    Bei der Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes oder einer stationären Pflegeeinrichtung können die Qualitätsergebnisse der jeweiligen Einrichtung eingesehen werden. Sie werden, so ist es gesetzlich vorgeschrieben, verbraucherfreundlich und kostenfrei veröffentlicht.

2
Claim
Die Vereinbarung einer Mietkaution ist zulässig, sofern es sich nicht um ein Pflegeheim handelt und der Verbraucher keine Hilfe in Einrichtungen nach dem SGB XII erhält.
Correction

§ 14 WBVG macht die Zulässigkeit einer Kaution nicht pauschal davon abhängig, ob es ein Pflegeheim ist. Das Gesetz verbietet Sicherheiten nur für bestimmte Leistungsbezieher, etwa nach §§ 42, 43 SGB XI oder bei Hilfe in Einrichtungen nach dem SGB XII.

Full reasoning

Die Formulierung ist zu pauschal. Nach § 14 Abs. 1 WBVG kann der Unternehmer grundsätzlich Sicherheiten verlangen, wenn das vertraglich vereinbart ist. § 14 Abs. 4 WBVG verbietet Sicherheiten dann für bestimmte Gruppen, insbesondere für Verbraucher, die Leistungen nach §§ 42 und 43 SGB XI in Anspruch nehmen, sowie für Verbraucher mit Hilfe in Einrichtungen nach dem SGB XII.

Das Gesetz stellt also nicht allgemein auf die Frage ab, ob es sich „um ein Pflegeheim“ handelt. Ein pauschaler Satz „im Pflegeheim keine Kaution“ entspricht dem Wortlaut des WBVG deshalb nicht.

1 source
  • § 14 WBVG - Einzelnorm

    (1) Der Unternehmer kann von dem Verbraucher Sicherheiten für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertrag verlangen, wenn dies im Vertrag vereinbart ist. ... (4) Von Verbrauchern, die Leistungen nach den §§ 42 und 43 des Elften Buches Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen, oder Verbrauchern, denen Hilfe in Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gewährt wird, kann der Unternehmer keine Sicherheiten nach Absatz 1 verlangen.

3
Claim
Bei Beziehern von Leistungen der Pflegeversicherung oder Hilfe in Einrichtungen steht der Kürzungsbetrag den Sozialleistungsträgern zu; der Verbraucher muss insoweit die von den Sozialleistungsträgern geleisteten Zahlungen wieder zurückzahlen, falls der Kürzungsbetrag den Eigenanteil übersteigt.
Correction

§ 10 Abs. 5 WBVG regelt das anders: Bei SGB-XI-Leistungsbeziehern steht der Kürzungsbetrag bis zur Höhe des Eigenanteils dem Verbraucher selbst zu; nur ein darüber hinausgehender Betrag ist an die Pflegekasse auszuzahlen.

Full reasoning

Diese Zusammenfassung von § 10 Abs. 5 WBVG ist falsch. Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Leistungsträgern:

  • Bei Hilfe in Einrichtungen nach dem SGB XII steht der Kürzungsbetrag bis zur Höhe der erbrachten Leistungen vorrangig dem Sozialhilfeträger zu.
  • Bei Verbrauchern, die Leistungen nach dem SGB XI in Anspruch nehmen, steht der Kürzungsbetrag bis zur Höhe ihres Eigenanteils dem Verbraucher selbst zu; nur ein überschießender Betrag ist an die Pflegekasse auszuzahlen.

Der Artikel macht daraus fälschlich eine einheitliche Regel, nach der der Kürzungsbetrag generell den Sozialleistungsträgern zustehe. Genau das sagt der aktuelle Gesetzestext nicht.

2 sources
  • WBVG - Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen

    (5) Bei Verbrauchern, denen Hilfe in Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gewährt wird, steht der Kürzungsbetrag nach Absatz 1 bis zur Höhe der erbrachten Leistungen vorrangig dem Träger der Sozialhilfe zu. Verbrauchern, die Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen, steht der Kürzungsbetrag bis zur Höhe ihres Eigenanteils selbst zu; ein überschießender Betrag ist an die Pflegekasse auszuzahlen.

  • § 10 WBVG - Nichtleistung oder Schlechtleistung

    (5) Bei Verbrauchern, denen Hilfe in Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gewährt wird, steht der Kürzungsbetrag nach Absatz 1 bis zur Höhe der erbrachten Leistungen vorrangig dem Träger der Sozialhilfe zu.

Model: OPENAI_GPT_5 Prompt: v1.16.0