de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Fe-Rose-Prozesse#Reaktion_der_M%C3%BCnchener_Studi...
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Am 28. Januar 1944 wurde Wilhelm Bollinger, der wegen Nichtanzeige des Hochverrats angeklagt war, vor dem Landgericht Saarbrücken zu drei Monaten Haft verurteilt.
Das Datum ist falsch: Wilhelm („Willi“) Bollinger wurde am 28. Februar 1944 angeklagt und am 3. April 1944 zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, nicht schon am 28. Januar 1944.
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Die Datierung im Satz vermischt offenbar Anklage und Urteil.
- Die Weiße Rose Stiftung gibt an: „In Saarbrücken wird Willi Bollinger am 3. April 1944 wegen ‚Nichtanzeige eines hochverräterischen Unternehmens‘ zu drei Monaten Gefängnis verurteilt“.
- Das Portal Rheinische Geschichte (LVR) schreibt, die unklare Beweislage habe dazu geführt, dass Bollinger am 28.2.1944 nur angeklagt wurde; verurteilt worden sei er anschließend vom Saarbrücker Landgericht zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe.
Damit kann die im Artikel genannte Kombination „28. Januar 1944 ... zu drei Monaten Haft verurteilt“ nicht stimmen. Nach den vorliegenden Quellen lag die Anklage am 28. Februar 1944 und das Urteil am 3. April 1944.
2 sources
- Widerstandsgruppe Weiße Rose - Weiße Rose Stiftung e.V.
In Saarbrücken wird Willi Bollinger am 3. April 1944 wegen „Nichtanzeige eines hochverräterischen Unternehmens“ zu drei Monaten Gefängnis verurteilt ...
- Wilhelm Bollinger beteiligte sich an der Verbreitung eines NS-kritischen Flugblattes | Portal Rheinische Geschichte
Die unklare Beweislage führte dazu, dass Bollinger am 28.2.1944 nur angeklagt wurde ... Wilhelm Bollinger wurde vom Saarbrücker Landgericht zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt.
Eickemeyer, Dorn und Geyer aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Der Name ist falsch wiedergegeben: Gemeint ist Harald Dohrn, nicht „Dorn“.
Full reasoning
Hier liegt ein Namensfehler vor. In den einschlägigen Darstellungen zu den Prozessen gegen Unterstützer der Weißen Rose wird der Mitangeklagte durchgehend als Harald Dohrn bezeichnet.
- Die Weiße Rose Stiftung nennt für den Prozess vom 13. Juli 1943 ausdrücklich „Manfred Eickemeyer, Josef Söhngen, Wilhelm Geyer und Harald Dohrn“ und schreibt anschließend: „Manfred Eickemeyer und die Mitwisser Wilhelm Geyer und Harald Dohrn werden freigesprochen.“
- Das Münchner Personenverzeichnis führt die Person ebenfalls als Harald Dohrn und vermerkt, dass er 1943 im Zusammenhang mit der Weißen Rose zunächst freigesprochen wurde.
Daher ist „Dorn“ in diesem Satz kein korrekter Personenname; korrekt ist Dohrn.
2 sources
- Widerstandsgruppe Weiße Rose - Weiße Rose Stiftung e.V.
... Prozess gegen Manfred Eickemeyer, Josef Söhngen, Wilhelm Geyer und Harald Dohrn ... Manfred Eickemeyer und die Mitwisser Wilhelm Geyer und Harald Dohrn werden freigesprochen.
- Münchner Personenverzeichnis - Harald Dohrn
Harald Dohrn ... Dohrn geriet als Sympathisant dieser Vereinigung und Regimekritiker ins Visier der NS-Justiz, wurde 1943 jedoch zunächst freigesprochen.