de.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6merstra%C3%9Fe
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Demnach beträgt die Gesamtlänge rund 187.460 Meilen (rund 301.687 km).
Die zitierte Itiner-e-Studie nennt nicht 301.687 km bzw. 187.460 Meilen, sondern 299.171,31 km.
Full reasoning
Die angeführte Zahl stimmt nicht mit der in der zitierten Itiner-e-Studie veröffentlichten Gesamtlänge überein.
Die Originalpublikation in Scientific Data sagt ausdrücklich: „The resulting map includes, in total, 299,171.31 km of roads“. Auch die Nature-Pressemitteilung zur Studie wiederholt dieselbe Zahl: „The dataset includes 299,171 kilometres of roads“.
Die im Artikel genannte Angabe 187.460 Meilen (301.687 km) weicht davon deutlich ab. 301.687 km entsprechen zudem nicht der von der Studie veröffentlichten Kilometerzahl. Wenn sich der Satz auf diese Studie bezieht, ist die Zahl daher sachlich falsch wiedergegeben.
2 sources
- Itiner-e: A high-resolution dataset of roads of the Roman Empire | Scientific Data
The resulting map includes, in total, 299,171.31 km of roads in an area of nearly 4,000,000 km2.
- [Research Press Release] Archaeology: Digital map increases Roman Empire road network by 100,000 kilometres (Scientific Data)
The dataset includes 299,171 kilometres of roads - an increase from a previous estimate of 188,555 kilometres.
Die via vicinalis („Provinzstraße“) wurde, wie bereits der Name besagt, durch die Provinzen gebaut und unterhalten.
"Via vicinalis" bedeutet nicht "Provinzstraße". In den römischen Rechtsquellen sind viae vicinales Wege in oder zu vici (Dörfern/Ortschaften); sie konnten öffentlich oder privat sein und wurden typischerweise lokal unterhalten, nicht von den Provinzen als Verwaltungseinheiten.
Full reasoning
Die Aussage verwechselt vicinalis mit provincialis/provincia.
Ulpian definiert im Digest die viae vicinales ausdrücklich als „viae, quae in vicis sunt vel quae in vicos ducunt“ – also Straßen, die in Siedlungen/Dörfern liegen oder zu solchen führen. Er sagt außerdem, dass solche Wege je nach Finanzierung und Unterhaltung öffentlich oder privat sein konnten; sie sind gerade nicht als besondere Kategorie von "Provinzstraßen" definiert.
Ein klassisches Nachschlagewerk zur römischen Altertumskunde fasst dieselbe Stelle so zusammen: viae vicinales seien Dorf-, Bezirks- oder Querwege, und ihre Unterhaltung habe bei den rural authorities (magistri pagorum) gelegen, also auf lokaler Ebene. Daher ist sowohl die Übersetzung „Provinzstraße“ als auch die Behauptung, sie seien von den Provinzen gebaut und unterhalten worden, sachlich falsch.
2 sources
- Digestae: text - IntraText CT
Viarum quaedam publicae sunt, quaedam privatae, quaedam vicinales ... vicinales sunt viae, quae in vicis sunt vel quae in vicos ducunt.
- LacusCurtius • Viae (Smith's Dictionary, 1875)
Viae Vicinales ... being country cross-roads ... might be either publicae or privatae ... The Viae Vicinales were in the hands of the rural authorities (magistri pagorum), and seem to have been maintained by voluntary contribution or assessment.
Für eine Römerstraße waren zunächst gegebenenfalls Rodung und immer Aushub bis über einen Meter in die Tiefe nötig, um den Grund zu sichern. Danach wurden mit groben Steinen (statumen), dann mit Kies (rudus und nucleus) und darauf mit Sand immer feiner werdende Schichten aufgebracht, bis die Fahrbahndecke mit Pflastersteinen auf eine vorgegebene Breite ausgeführt wurde.
Diese Darstellung beschreibt kein allgemeingültiges Bauprinzip aller Römerstraßen. Neuere archäologische Forschung betont, dass das bekannte Vier-Schichten-Schema kein Standard war und dass gepflasterte Straßen eher die Ausnahme waren.
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Die Passage stellt ein einheitliches, für Römerstraßen generell nötiges Bauverfahren dar. Genau diese Vorstellung wird in der neueren Fachliteratur ausdrücklich als Fehlbild kritisiert.
Eine aktuelle archäologische Studie zur Via Augusta erklärt, die verbreitete Vorstellung von einer standardisierten römischen Straße mit der festen Abfolge statumen – rudus – nucleus – pavimentum sei „misconstrued“. Die Autorinnen und Autoren betonen, dass die antiken Texte diese logische Schichtenfolge nicht bestätigen, dass archäologische Befunde viel vielfältiger sind und dass stein-gepflasterte Straßen Ausnahmen waren, während Schotter- oder Erdstraßen häufiger vorkamen.
Damit ist die Formulierung „Für eine Römerstraße waren ... immer ... nötig“ sachlich zu pauschal und als allgemeine Beschreibung falsch. Sie verallgemeinert ein Schema, das gerade nicht als universeller Standard für römische Straßenbauweise belegt ist.
1 source
- Microstratigraphic analysis of the main Roman road in Hispania: the Via Augusta where it passes through the Ianus Augustus (Mengíbar, Spain)
A misconstrued idea of the paradigmatic structure and construction techniques of a standard Roman road has been widespread ... the archaeological evidence is much more diverse than that simple scheme ... stone-paved roads ... were considered by classical authors to be exceptions.